Hochwasser-Tipps

Wenn Sie in einem hochwassergefährdeten Gebiet wohnen, ist es wichtig, rechtzeitig Vorsorgemaßnahmen zu treffen und das Verhalten auf diese Gefahren abzustimmen. 

Mit der Beachtung folgender Hinweise können Sie dazu beitragen, sich auf eine Hochwassersituation vorzubereiten bzw. diese besser durchzustehen.

Vor dem Hochwasser

Bauvorsorge betreiben:

  • Hochwassergefährdete Stockwerke und Gebäudeteile angepasst nutzen
  • Hochwasserverträgliche Baumaterialien verwenden
  • Versorgungseinrichtungen (Heizanlage, Strom, Wasser) unter Berücksichtigung der Hochwassergefahr planen oder umbauen

Vorbereitende Maßnahmen treffen:

  • Schalbretter, wasserfeste Sperrholzplatten und Silikon zum Abdichten gefährdeter Räume anschaffen
  • Heizöltank sichern (Verankerung oder Ballastierung gegen Aufschwimmen) und Tanks verwenden, die für "Wasserdruck von außen" geeignet sind (vgl. Merkblatt des bayerischen Umweltministeriums, s. u.)
  • Absperrmöglichkeiten von Leitungen vorbereiten
  • Gefährliche Stoffe oder Chemikalien rechtzeitig auslagern
  • Versorgung hilfebedürftiger oder kranker Personen planen (z. B. durch “Evakuierung” zu Verwandten oder Freunden außerhalb der Gefahrenzone)
  • Evakuierung von Tieren planen/vorbereiten
  • Im Gefahrenfall können Festnetztelefon und auch Mobilfunknetz ausfallen: Daher mit Nachbarn Not- und Gefahrenzeichen absprechen
  • Mit allen Familienmitgliedern die Aufgabenverteilung im Ernstfall absprechen

In Einzelfällen notwendig:

  • Lebensmittel- und Trinkwasservorrat anlegen
  • Netzunabhängiges Radio und ausreichend Reservebatterien sicherstellen
  • Netzunabhängige Notbeleuchtung sicherstellen
  • Netzunabhängige Kochgelegenheit sicherstellen
  • “Ersatztoilette” planen
  • Notgepäck und Sicherung von Dokumenten vorbereiten

Wenn sich ein Hochwasser ankündigt

  • Aktuelle Wettermeldungen und Hochwassernachrichten und -warnungen über die Rundfunksender, die Videotexttafeln von Fernsehsendern ihres Sendegebiets und ggf. Internet verfolgen
  • Gefährdete Gewässer- und Uferbereiche verlassen, Warnungen vor Vorabsenkungen von Talsperren und Stauanlagen und künstlichen Hochwasserwellen beachten
  • Ggf. Mitbewohner oder Nachbarn, die gerade nicht vor Ort sind, informieren
  • Getroffene Vorsorgemaßnahmen überprüfen und ergänzen
  • Wichtige Telefonnummern aktualisieren und griffbereit halten
  • Gefährdete Räume leer räumen
  • Gefährdete Türen, Fenster, Abflussöffnungen usw. abdichten
  • Heizungen und elektrische Geräte in bedrohten Räumen sichern bzw.
  • Hausentwässerungsanlagen und Rückstauklappen im Keller überprüfen

Während des Hochwassers

Menschenleben vor Sachwerten:

  • Menschenrettung geht der Erhaltung von Sachwerten immer vor!
  • Keine Rettungsversuche ohne Eigensicherung, rufen Sie Hilfe!
  • Bei Gefahr von Überschwemmungen keinesfalls in Keller oder Tiefgaragen gehen!
  • Kinder aus dem Überschwemmungsgebiet in Sicherheit bringen!
  • Uferbereiche nicht betreten. Hier besteht Unterspülungs- und Abbruchgefahr! Gleiches gilt für überflutete/teilüberflutete Straßen.
  • Absperrungen beachten und Anweisungen der Gemeinde und Einsatzkräfte unbedingt Folge leisten!
  • Auf Hochwasser führenden Gewässern nicht mit Privatbooten „spazieren“ fahren (Wellenbildung und Gefahr von Hindernissen)

Vorsicht bei Kraftfahrzeugen:

Keine überfluteten Straßen durchfahren! Dringt Wasser in den Motorraum, droht erheblicher Schaden; die Betriebstemperatur eines Katalysators liegt bei rund 700°C, plötzliche Abkühlung kann zum Zerspringen des Keramikkopfes führen.

Steht das Fahrzeug bis zur Ölwanne oder über die Räder im Wasser, keinesfalls starten, sondern abschleppen und in Werkstatt überprüfen lassen.

Nach dem Hochwasser

  • Wasserreste und Schlamm entfernen, betroffene Räume jedoch erst leer pumpen, wenn das Hochwasser abgeflossen und der Grundwasserspiegel ausreichend gesunken ist (Gefahr durch Auftrieb und Wasserdruck)
  • Fußbodenbeläge und Verkleidungen zur Kontrolle entfernen oder öffnen
  • Betroffene Bereiche schnellstmöglich trocknen, um Bauschäden, Schimmelpilzbefall oder anderen Schädlingsbefall zu verhindern
  • Beschädigte Bausubstanz überprüfen lassen (Statik)
  • Vom Hochwasser betroffene elektrische Geräte und Anlagen vor Inbetriebnahme vom Fachmann überprüfen lassen
  • Heizöltanks auf Schäden überprüfen
  • Feuerwehr verständigen, wenn Schadstoffe (z. B. Pflanzenschutzmittel, Farben, Lacke, Reiniger, Heizöl) freigesetzt wurden. Eigene Maßnahmen (Ölbindemittel) nur in Absprache mit der Feuerwehr vornehmen.
  • Räume, in denen gearbeitet wird, gut belüften. Bei freigesetzten Schadstoffen nicht Rauchen und offenes Feuer vermeiden.
  • Obst, Gemüse oder Salat aus überschwemmten Gebieten nicht verzehren
  • Bei dicken Ölschlammschichten in Gärten oder auf Feldern das Landratsamt bzw. das Amt für Landwirtschaft verständigen
  • Informationen zu möglichen Badeverboten beachten

weitere Tipps

Treten verdächtige Risse auf, klemmen Türen, Fenster oder sind Unterspülungen sichtbar, ist eine Überprüfung des Gebäudes durch einen Statik-Fachmann notwendig. 

Bei Rissen in Gewölben dürfen diese auf keinen Fall unterstützt werden, da dies zum Einsturz führen könnte. Statiker holen!

Erst mit dem Auspumpen des Kellers beginnen wenn sichergestellt ist, dass dadurch kein zusätzlicher Gebäudeschaden entstehen kann. 

Alle nassen Gegenstände entfernen (Möbel, Teppiche oder andere Bodenbeläge). Benutzbare Möbel, wenn eine vorübergehende Lagerung andernorts nicht möglich ist, unbedingt von der Wand wegstellen, damit dort Luft zirkulieren kann. Auf Latten stellen, damit auch von unten Luft dazu kommt.

Gipskartonplatten öffnen, damit die Hohlräume dahinter schneller austrocknen können. Durchnässte Dämmmaterialien entfernen.

Mineralwolle ist durch die Wassereinwirkung unbrauchbar geworden und muss entsorgt werden. Naturdämmstoffe (z.B. Zellulose, Flachs, Schafwolle etc.) gut trocknen lassen, danach können sie weiter verwendet werden.

Das Gleiche gilt auch für die Dämmung von Fußböden. Stand der Estrich unter Wasser hat die darunter befindliche Mineralwolle ausgedient. Estrich und Mineralwolle müssen entfernt werden. Da auch bei an sich austrocknenden Bodenaufbauten von einer bleibenden Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung (Schimmelbildung) ausgegangen werden muss, sollten überschwemmte Böden komplett ausgetauscht werden.

Bei Fertigteilhäusern unbedingt den Hersteller befragen, da hier teilweise Holzplatten zur Aussteifung der Wände eingesetzt wurden. Diese dürfen natürlich nicht entfernt werden, auch wenn sie durch Feuchtigkeit aufgequollen sind, sondern müssen fachgerecht ersetzt werden.

Gipsputze binden sehr viel Feuchtigkeit und verzögern dadurch das Austrocknen der Wände, sie sollten daher entfernt werden, weiters bilden sich bei lang anhaltender Feuchtigkeit Salze an der Oberfläche. Durch die Salzablagerungen müssten solche Gipsputze später ohnehin ersetzt werden. Kalkzementputze, Lehmputz und Kalkputz müssen nicht entfernt werden, außer es ist der Salzanfall sehr groß.

Lüften und nochmals Lüften ist die allerwichtigste Maßnahme, um die Feuchtigkeit beseitigen zu können. Alle Fenster auf, vom Keller bis zum Dach und für eine gute Querlüftung sorgen. Um einen Kamineffekt zu erzeugen eventuell vorhandene Türen zwischen den Stockwerken öffnen. Unter Umständen sollten Kellerfenster und Türen ausgehängt werden. Trockengebliebene Räume vor zusätzlicher Luftfeuchtigkeit schützen, Türen dorthin verschlossen halten. 

Wenn möglich das Gebäude zusätzlich beheizen, da warme Luft mehr Feuchtigkeit aufnehmen kann als kalte und gleichzeitig gut lüften. Verwenden Sie dafür keine Gasgeräte, weil dies die Luft noch mehr anfeuchten würde.

Die Luft nimmt immer den kürzesten Weg (zwischen zwei Fenstern). Dadurch bleiben Ecken eventuell unbelüftet. Hier können Ventilatoren helfen, die Luft aus diesen Ecken in den Lüftungsstrom abzuleiten.

Entfeuchtungsgeräte aus dem Heimwerkermarkt sind bei durchnässten Wänden keine Hilfe, da müssen, wenn es nicht anders geht, professionelle Geräte her. (Achtung!: Die Trockengeräte verbrauchen sehr viel Strom!).

Bei Heizölaustritt Ölgeruch mittels Mikroorganismen (Bakterien) bekämpfen.  Handwerksregel Etwa drei Wochen nach den ersten Trocknungsmaßnahmen, bis auf Höhe des ehemaligen Wasserstandes, einen Voranstrich mit reinem Löschkalk machen. Dieser beseitigt den Geruch des Wassers sofort und dient gleichzeitig als Desinfektion. Durch diesen Anstrich ist die Austrocknung des Mauerwerks nicht behindert, da Kalk die Feuchtigkeit durchlässt (funktioniert nicht auf Dispersionsfarben). Nach kompletter Austrocknung (ca. 6 bis 12 Monate) sollte weiter mit Kalkfarben gestrichen werden.  Es braucht Zeit.

Geduld ist nach der Überschwemmung eine wichtige Voraussetzung, es kann Monate oder auch ein ganzes Jahr dauern bis durchfeuchtete Mauern wieder trocken sind!

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